Elterninformation

   
   

Allgemeine Vorbemerkungen: Unsere Betreuer gewährleisten während der Veranstaltungen die Aufsicht. Jedoch kann es den Teilnehmern während der Veranstaltungen erlaubt werden, sich ihrem Alter entsprechend in Dreiergruppen oder mehr frei zu bewegen und unterstehen nicht mehr der Aufsicht. Während der Veranstaltungen wird Rücksicht und mitverantwortliches Handeln erwartet. Das Rauchen, das Mitbringen bzw. Verzehren von alkoholischen Getränken sowie der Genuss von anderen unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen ist nicht gestattet.

 

Versicherungsrechtliche Situation der Teilnehmer: Während der gesamten Dauer der Reise ist jeder Teilnehmer durch uns unfallversichert. Die Betreuerinnen und Betreuer sind über die bestehende Betriebshaftpflicht abgesichert.

 

 

Sportliche Aktivitäten: Während einzelner Veranstaltungen sind u.a. auch sportliche Aktivitäten ins Programm eingebunden. Bei mehrtägigen Freizeit-Veranstaltungen ist i.d.R. ein umfassendes Sport- und Freizeitangebot vorhanden. Vom Badesee über den Swimmingpool bis hin zu Wasserski stehen den Teilnehmern je nach Veranstaltung zahlreiche Vergnügungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die jeweilige Anforderung ist durch die Ausbilder so gestaltet, dass der Teilnehmer seinen Leistungsanspruch selbst bestimmen kann. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Betreuer über ein mögliches Handicap (z.B. Teilnehmer kann nicht schwimmen, hat eine Behinderung, muss Medikamente einnehmen, reagiert auf einige Sachen allergisch) umgehend zu informieren. Sofern dieses bereits bei der Anmeldung bekannt ist, sind die Eltern verpflichtet, die Betreuer darauf hinzuweisen und dies schriftlich anzuzeigen. 

 

 

Verantwortlichkeit, Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer und Aufsicht:

Bei jeder Veranstaltung sind mehrere Betreuer anwesend. Diese koordinieren die gesamte Veranstaltung, die Aufsicht, die Ausflüge und das Sportprogramm. Entsprechend der Teilnehmerzahl werden Betreuer gestellt, die bei mehrtägigen Fahrten rund um die Uhr Ansprechpartner sind. Alle Betreuer sind an das Gesetz zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit gebunden und handeln dementsprechend.

 

Die Verpflegung und Unterbringung: Unsere Teilnehmer werden während der Veranstaltungen so verpflegt, wie es dem jeweiligen Programm zu entnehmen ist. Die Details sind bei dem jeweiligen Betreuer zu erfragen.

 

Disziplinarverhalten bei Konflikten: Wir rechnen grundsätzlich mit der Bereitschaft der jungen Leute, die Veranstaltung in guter Stimmung bei notwendiger Eigen- und Fremdverantwortung zu gestalten. Die Regeln werden den Teilnehmern bei den Fahrten rechtzeitig bekannt gegeben. Alle Betreuer und Leiter sind angehalten, aufkommende Konflikte im Sinne der pädagogischen Verantwortung offen und direkt mit den Betroffenen zu klären. Sollte keine Beilegung möglich und die sichere Durchführung der Veranstaltung im Allgemeinen und der sichere Aufenthalt des Betreffenden gefährdet sein, so kann die vorzeitige Rückreise des Teilnehmers von den Betreuern nach Absprache mit den Eltern veranlasst werden.

 

Informationspflicht zwischen den Betreuern und Eltern: In dem vorgenannten Fall wird zunächst das Gespräch zwischen Betreuern und Eltern stattfinden. Aber auch bei anderen, schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten im Fahrtverlauf und während des Aufenthaltes werden die Eltern umgehend informiert. Im Vorfeld sind die Eltern gehalten, uns über Umstände (gesundheitlich oder psychisch) des Teilnehmers zu informieren, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Reise gefährden könnten.

 

Die Buszustiege und Fahrtzeiten: Je nach Fahrttermin werden in den einzelnen Orten Buszustiege festgelegt. Dies geschieht im Sinne der Teilnehmer möglichst in deren Nähe. Um die Gesamtdauer der Fahrt so kurz wie möglich für alle Mitreisenden zu gestalten, versuchen wir, je nach Anzahl der vorliegenden Anmeldungen aus dem jeweiligen Gebiet, die Zustiege zentral zu halten. Ganz besonders bitten wir darum, zu berücksichtigen, dass wir über Fahrtdauer, erwartete Ankunftszeiten und Rückreisezeiten aufgrund der unkalkulierbaren Verkehrslage keine verbindlichen Zusagen treffen können. Die Ausstiegsorte auf dem Heimweg entsprechen denen auf dem Hinweg, sofern im Vorfeld nicht anders vereinbart.

 

Anmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen: Die Anmeldung erfolgt in einer Geschäftsstelle Ihrer Volksbank. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldebeginn und das Anmeldeverfahren. Diese Informationen finden Sie in den aktuellen VYP-News. Angemeldet ist man zu 100% erst dann, wenn der Veranstaltungspreis bezahlt wurde. Die Bezahlung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zusage erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht in diesem Zeitraum, hat die Volksbank das Recht, den Platz anderweitig zu vergeben. Absage: Wer mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn absagt, oder grundsätzlich für "ERSATZ" sorgen kann, bekommt den vollen Betrag erstattet. Erfolgt die Absage erst 7 Tage vorher (ohne Ersatz), reduziert sich die Rückerstattung auf 50%. Sagt ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig ab, wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, der komplette Betrag erstattet. Bei spontanen Absagen ohne konkreten Anlass, können wir aus organisatorischen Gründen leider keine Erstattung vornehmen.

 

 

Der persönliche Kontakt: Sicherlich kann diese Schrift nicht alle Fragen beantworten. Gerne stehen wir für ein ausführliches Gespräch bereit. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall den zuständigen VYP-Betreuer in Ihrer Volksbank.

 

Ihr Team des VYP-Club´s der Volksbanken in den Landkreisen Diepholz (Stand: November 2008)

Volksbank
BLZ: 00000000